﻿{"id":14,"date":"2010-07-21T13:43:23","date_gmt":"2010-07-21T13:43:23","guid":{"rendered":"http:\/\/bsv-weingaerten.de\/?page_id=14"},"modified":"2010-10-22T20:00:16","modified_gmt":"2010-10-22T19:00:16","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.bsv-weingaerten.de\/?page_id=14","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<h2 style=\"text-align: center;\">Satzung des Bootssportvereins Weing\u00e4rten e. V.<\/h2>\n<p><strong> \u00a7 1 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Name und Sitz<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u00e2\u20ac\u017eBootssportverein      Weing\u00e4rten\u00e2\u20ac\u0153 (Kurzform: \u00e2\u20ac\u017eBSV Weing\u00e4rten). Er soll in das Vereinsregister      eingetragen werden und danach den Zusatz \u00e2\u20ac\u017ee. V.\u00e2\u20ac\u0153 f\u00fchren.<\/li>\n<li>Er hat seinen Sitz in Halle (Saale) und liegt      hinter den Grundst\u00fccken Weing\u00e4rten 26, 27 und 28, direkt am Saaleufer.<\/li>\n<li>Sein Wirkungsbereich erstreckt sich auf ca. 800 m \u00b2.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr (01.01. \u00e2\u20ac\u201c      31.12.).<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong> \u00a7 2 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Aufbau, Zweck und Aufgabe<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports. Der      Satzungszweck wird insbesondere durch die F\u00f6rderung und Aus\u00fcbung      sportlicher \u00dcbungen und Leistungen verwirklicht.<\/li>\n<li>Der Verein ist nach demokratischen Grunds\u00e4tzen      aufgebaut. Er ist \u00fcberparteilich sowie konfessionell und weltanschaulich      neutral.<\/li>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar      gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u00e2\u20ac\u017eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u00e2\u20ac\u0153      der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht      in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die      satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine      Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck      des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen      beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong> \u00a7 3 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Mitgliedschaft\/Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person      werden, sofern sie gesch\u00e4ftsf\u00e4hig ist und keiner Verf\u00fcgungsbeschr\u00e4nkung      \u00fcber ihr Verm\u00f6gen unterliegt.<\/li>\n<li>Der Aufnahmeantrag muss schriftlich an den Vorstand      des Vereins gerichtet werden. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung      der\/des gesetzlichen Vertreter\/-s erforderlich.<\/li>\n<li>\u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die      Entscheidung muss nicht in einer Versammlung entschieden werden. Der      Aufnahme- oder Ablehnungsbescheid ist dem Antragsteller ohne Begr\u00fcndung      schriftlich bekannt zu geben. Die Aufnahme erfolgt zum Monatsbeginn. Bei      Aufnahme ist eine Aufnahmegeb\u00fchr von drei Monatsbeitr\u00e4gen im Voraus zu      zahlen.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft ist nicht \u00fcbertragbar und nicht      vererblich. Die Aus\u00fcbung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem      anderen \u00fcberlassen werden.<\/li>\n<li>Mit dem Aufnahmebescheid bzw. der      Aufnahmebest\u00e4tigung durch Aush\u00e4ndigung eines Mitgliedsausweises erkennt      das neue Mitglied die Satzung f\u00fcr sich als rechtsverbindlich an. Es ist      verpflichtet, den Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung nachzukommen, das      Vereinsleben zu f\u00f6rdern sowie die von der Mitgliederversammlung      beschlossenen Zahlungen (Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Mieten etc.) p\u00fcnktlich zu den      festgesetzten Terminen zu entrichten.<\/li>\n<li>Stirbt ein Mitglied, so kann dessen Ehegatte oder      Erbe, jedoch beschr\u00e4nkt auf Ehegatten, Kind oder Lebenspartner, Mitglied      werden, wenn die Voraussetzungen der Abs\u00e4tze 1 und 2 erf\u00fcllt sind. Bei      mehreren Erben kommt jedoch nur einer von ihnen in Betracht. Es ist Sache      der Erben, sich dar\u00fcber zu verst\u00e4ndigen. Die Mitgliedschaft ist innerhalb      von acht Wochen nach dem Erbfall zu beantragen.<\/li>\n<li>Bei Wohnungswechsel ist die \u00c4nderung der Anschrift      vom Mitglied umgehend dem Verein mitzuteilen.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft gilt unbegrenzt, sofern sie      nicht durch das Mitglied oder den Verein gek\u00fcndigt oder beendet wird bzw.      andere Vereinbarungen mit dem Vorstand getroffen worden sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong> \u00a7 4 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt      oder Ausschluss aus dem Verein. Hiermit endet auch das Recht, das Gel\u00e4nde      des Vereins, einschlie\u00dflich der Wasserpl\u00e4tze, zu betreten.<\/li>\n<li>Der Austritt muss durch schriftliche Erkl\u00e4rung des      Mitglieds gegen\u00fcber dem Vorstand unter Einhaltung einer dreimonatigen      K\u00fcndigungsfrist zum Monatsende erfolgen. Die sich aus der Satzung      ergebenden Verpflichtungen bleiben bis zur R\u00e4umung bestehen. Die      Mitgliederversammlung kann von diesen Terminen schriftliche Abweichungen      zulassen.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann vom Verein ausgeschlossen werden,      wenn es<\/li>\n<\/ul>\n<p>a) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 vors\u00e4tzlich die Interessen oder das Ansehen des Vereins erheblich sch\u00e4digt;<\/p>\n<p>b) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 durch sein Verhalten die Gemeinschaft, insbesondere den Vereinsfrieden, fortw\u00e4hrend st\u00f6rt;<\/p>\n<p>c) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 seiner Pflicht zur Entrichtung der Beitr\u00e4ge oder anderer Abgaben an den Verein oder zur Leistung sonstiger Auflagen nicht nachkommt;<\/p>\n<p>d) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 dem Bestimmungen dieser Satzung in sonstiger Weise gr\u00f6blich zuwiderhandelt oder Vereinsbeschl\u00fcsse nicht befolgt.<\/p>\n<p>In diesen F\u00e4llen erfolgen \u00e2\u20ac\u201c vor dem Ausschluss \u00e2\u20ac\u201c maximal zwei schriftliche Abmahnungen durch den Vorstand.<\/p>\n<ul>\n<li>Mit dem Verlust der Mitgliedschaft enden alle      Rechte gegen\u00fcber dem Verein.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong> \u00a7 5 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Ausschlussverfahren<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss der      Mitgliederversammlung. Der Beschluss ist mit Begr\u00fcndung aufzuzeichnen und      dem Mitglied durch einen Brief oder pers\u00f6nlich zuzustellen. Vor der      Beschlussfassung ist dem Mitglied rechtliches Geh\u00f6r zu gew\u00e4hren und eine      g\u00fctliche Einigung anzustreben.<\/li>\n<li>Das Mitglied ist mindestens vier Wochen vor der      Sitzung unter Angabe der Anschuldigung einzuladen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong> \u00a7 6 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Rechte der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Das Mitglied hat das Recht, im Rahmen der Satzung,      am Vereinsleben teilzunehmen und alle offenen Fl\u00e4chen und Einrichtungen      des Vereins zu nutzen.<\/li>\n<li>Neben seinen allgemeinen Rechten aus der Mitgliedschaft      ist das Mitglied insbesondere berechtigt,<\/li>\n<\/ul>\n<p>a) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen sowie solche anzuregen;<\/p>\n<p>b) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Einrichtungen und Ger\u00e4te des Vereins zweckentsprechend zu benutzen.<\/p>\n<p><strong> \u00a7 7 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Das Verhalten innerhalb des Gel\u00e4ndes des Vereins      wird durch die Satzung geregelt.<\/li>\n<li>Das Mitglied hat Beitr\u00e4ge und sonstige Gelder (z.B.      eventuell anfallende anteilige Betriebskostennachzahlungen), welche      vereinbart worden sind, termingerecht zu zahlen. Alle geldlichen      Verpflichtungen sind Bringschulden.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich nach bestem      K\u00f6nnen f\u00fcr die Belange des Vereins einzusetzen, insbesondere an den      Mitgliederversammlungen teilzunehmen und Beschl\u00fcsse der      Mitgliederversammlung zu befolgen.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied hat die Gemeinschaftseinrichtungen      schonen zu behandeln.<\/li>\n<li>Das Mitglied soll zur Pflege des      Gemeinschaftslebens beitragen. Es ist auch f\u00fcr das Verhalten seiner      Familienangeh\u00f6rigen und Besucher verantwortlich.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong> \u00a7 8 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Der Verein erhebt Mitgliedsbeitr\u00e4ge, deren H\u00f6he      durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Er kann      Aufnahmegeb\u00fchren und Umlagen festsetzen. Diese werden von der      Mitgliederversammlung festgelegt.<\/li>\n<li>Mitgliedsbeitr\u00e4ge und sonstige Zahlungen sind      ausschlie\u00dflich bargeldlos au das Vereinskonto vorzunehmen.<\/li>\n<li>Kommt ein Mitglied mit seiner Miete in Verzug, sind      Strafen ab dem ersten Monat f\u00e4llig:<\/li>\n<\/ul>\n<p>a) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Bei 1 Monat Zahlungsverzug ist ein Betrag von 5,00 EUR zuz\u00fcglich des Monatsbeitrages f\u00e4llig.<\/p>\n<p>b) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Bei 2 Monaten Zahlungsverzug ist ein Betrag von 15,00 EUR zuz\u00fcglich des Monatsbeitrages f\u00e4llig.<\/p>\n<ul>\n<li>Nach dreimonatigem Zahlungsverzug erfolgt ein      Ausschluss aus dem Verein.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong> \u00a7 9 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Tierhaltung<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Tierhalter haften f\u00fcr alle durch ihre Tiere      verursachten Sch\u00e4den.<\/li>\n<li>Gro\u00dfe Hunde (ab einer Schulterh\u00f6he von ca. 40 cm)      sind grunds\u00e4tzlich an der Leine zu f\u00fchren.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong> \u00a7 10 \u00a0 Haftung<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>f\u00fcr Sch\u00e4den, die ein Mitglied im Gel\u00e4nde des      Vereins, an Mobiliar oder an Mitteln des Vereins anrichtet, hat es Ersatz      oder Abhilfe zu schaffen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong> \u00a7 11 \u00a0 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Organe des Vereins sind:<\/li>\n<\/ul>\n<p>a) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>b) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 der Vorstand<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fcr besondere Aufgaben werden verantwortliche      Mitglieder bestimmt.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong> \u00a7 12 \u00a0 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist das oberste      beschlie\u00dfende Organ des Vereins. Versammlungsteilnehmer sind:<\/li>\n<\/ul>\n<p>a) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 der Vorstand<\/p>\n<p>b) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 die Mitglieder<\/p>\n<ul>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im      Jahr abzuhalten. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung erfolgt      unter Angabe der Tagesordnung schriftlich mindestens 14 Tage vor der      Versammlung. \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Der      Vorstand kann eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er      hat eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn      mindestens 30 % der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen. F\u00fcr die      au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die Einladungsformalien der      ordentlichen Mitgliederversammlung. Die Einladung erfolgt durch Aushang im      Schaukasten.<\/li>\n<li>Jedem vollj\u00e4hrigen Mitglied steht eine Stimme zu.      Das Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar. Der Ehepartner bzw. der in      ehe\u00e4hnlicher Lebensgemeinschaft lebende Partner eines Mitglieds hat kein      Stimmrecht, sofern dieser nicht Mitglied des Vereins ist.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied kann bis 7 Tage vor der      Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zur Erg\u00e4nzung der Tagesordnung schriftlich      beim Vorstand einreichen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf      die Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. F\u00fcr      Dringlichkeitsantr\u00e4ge \u00e2\u20ac\u201c die sich aber nicht auf Satzungs\u00e4nderungen oder      auf die Aufl\u00f6sung des Vereins beziehen d\u00fcrfen \u00e2\u20ac\u201c wird eine qualifizierte      Mehrheit von mindestens 20 % vorgesehen.<\/li>\n<li>Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden      mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Die      Entscheidungen \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen sind mit einer 3\/4-Mehrheit zu      f\u00e4llen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr die      folgenden Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/li>\n<\/ul>\n<p>a) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes f\u00fcr das n\u00e4chste Kalenderjahr<\/p>\n<p>b) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Feststellung der Jahresrechnung<\/p>\n<p>c) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes<\/p>\n<p>d) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Entgegennahme des Berichtes des Kassenpr\u00fcfers<\/p>\n<p>e) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Entlastung des Vorstandes<\/p>\n<p>f) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p>g) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Wahl des Vorstandes<\/p>\n<p>h) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Wahl des Kassenpr\u00fcfers<\/p>\n<p>i) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Beschlussfassung \u00fcber Ordnungen und deren \u00c4nderungen.<\/p>\n<ul>\n<li>\u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll zu fertigen, welches von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong> \u00a7 13 \u00a0 Vorstand<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Der Vorstand des Vereins besteht aus:<\/li>\n<\/ul>\n<p>a) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 dem\/der Vorsitzenden<\/p>\n<p>b) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden<\/p>\n<p>c) \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 dem\/der Schatzmeister\/-in<\/p>\n<ul>\n<li>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Rechtsg\u00fcltige Willenserkl\u00e4rungen des Vorstandes sind von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern abzugeben.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Die Amtszeit des Vorstandes betr\u00e4gt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von einem stellvertretenden Vorsitzenden, einberufen und geleitet. Er ist verpflichtet, den Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder aber, wenn dies von der Mehrheit der Vorstandsmitglieder verlangt wird.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong> \u00a7 14 \u00a0 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Buch- und Kassenf\u00fchrung des Vereins wird regelm\u00e4\u00dfig durch einen von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlten Kassenpr\u00fcfer gepr\u00fcft. Dieser erstattet der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfungsbericht.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong> \u00a7 15 \u00a0 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li> \u00a7 12 der Satzung gilt entsprechend (Aufl\u00f6sung mit 2\/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder m\u00f6glich).<\/li>\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, in der mindestens die H\u00e4lfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein muss. Sind weniger als die H\u00e4lfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend, wird fr\u00fchestens nach zwei Wochen eine erneute Mitgliederversammlung einberufen, die sodann, ohne R\u00fccksicht auf die Zahl er Anwesenden, beschlussf\u00e4hig ist. In beiden F\u00e4llen kann die Aufl\u00f6sung des Vereins nur mit einer Mehrheit von mindestens 2\/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erfolgen.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Beendigung der Mitgliedschaft haben die Mitglieder keinen Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen als finanzielle Spende an das<\/li>\n<\/ul>\n<p><em>Hospiz am St. Elisabeth-Krankenhaus Halle gGmbH, Ambulanter Kinderhospizdienst Halle, Taubenstr. 25-28 in 06110 Halle <\/em><\/p>\n<p><em>(Bankverbindung: Deutsche Bank 24; Bankleitzahl 860 700 24; <\/em><\/p>\n<p><em>Konto-Nr.: 695 630 400).<\/em><\/p>\n<p><strong> \u00a7 16 \u00a0 Haftungsausschluss<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Der Verein haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den oder Verluste, die Mitglieder bei der Aus\u00fcbung des Sports, bei Benutzung der Anlagen, Einrichtungen und Ger\u00e4te des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden, sofern solche Sch\u00e4den nicht durch Versicherungen gedeckt sind.  \u00a7 276 Abs. 2 BGB bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong> \u00a7 17 \u00a0 Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Bei Unwirksamkeit der in der Satzung enthaltenen Bestimmungen bleibt der \u00fcbrige Teil der Satzung voll wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche, die dem Sinn und Zweck der ersteren weitestgehend entsprechen; gleiches gilt f\u00fcr eventuell fehlende Bestimmungen dieser Satzung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Satzung ist am 26.06.2010 beschlossen worden und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Bootssportvereins Weing\u00e4rten e. V. \u00a7 1 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen \u00e2\u20ac\u017eBootssportverein Weing\u00e4rten\u00e2\u20ac\u0153 (Kurzform: \u00e2\u20ac\u017eBSV Weing\u00e4rten). Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz \u00e2\u20ac\u017ee. V.\u00e2\u20ac\u0153 f\u00fchren. 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